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Ortsplanung

Die Ortsplanung beinhaltet die Instrumente zur Steuerung der räumlichen Entwicklung auf Ebene der Gemeinde. Sie beinhaltet behördenverbindliche Richtpläne, den grundeigentümerverbindlichen Rahmennutzungsplan (Zonenplan, Baureglement) und Sondernutzungspläne (bspw. Gestaltungspläne).

Der Gemeinderat ist unter Einbezug der Bevölkerung zuständig für die räumliche Entwicklung. Weitere Auskünfte zum kommunalen Ortsplanung werden auch gerne von Gemeinepräsident Bernhard Braun, Tel. 071 973 99 22, bernhard.braun@eschlikon.ch oder Gemeindeschreiber Silvan Zingg, Tel. 071 973 99 23, silvan.zingg@eschlikon.ch, erteilt.

Kommunaler Richtplan Eschlikon

Der Richtplan bildet das behördenverbindliche Koordinations- und Steuerungsinstrument der Gemeinde. 

Die Mitwirkung der Bevölkerung und die Stellungnahme zur Richtplanung flossen bereits in die unten aufgeführten Dokumente ein, wodurch der aktuelle Stand des Richtplans veröffentlicht ist. Gewisse kleinere Anpassungen können vor offizieller Auflage noch erfolgen.

Der Richtplan wird zusammen mit der offiziellen Bekanntmachung des Rahmennutzungsplans erfolgen. Erst danach wird er rechtskräftig gültig sein.

Richtplan Siedlung und Landschaft Eschlikon [16.1 MB]
Richtplan Verkehr und Infrastruktur Eschlikon [10.1 MB]
Mitwirkungsbericht zum Vernehmlassungsverfahren [3.5 MB]
Richtplantexte kommunalter Richtplan Eschlikon [5.6 MB]

Energierichtplan

Die Politische Gemeinde Eschlikon besitzt gemäss Planungsauftrag 4.2 A des kantonalen Richtplans einen kommunalen Energierichtplan. Darin sind die Möglichkeiten der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger zur Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung und der quartierweisen Wärmeversorgung aufzuzeigen. Die verschiedenen Unterlagen des Energierichtplans können öffentlich eingesehen werden.

Energierichtplan [3.3 MB]
Energierichtplantext [462 KB]
Energierichtplan - Grundlagen und Herleitung [948 KB]
Planungsbericht Energierichtplan [1.8 MB]

Rahmennutzungsplan

Der Rahmennutzungsplan besteht aus dem Zonenplan und dem Baureglement. Er ist die planerische Grundordnung der Politischen Gemeinde. Nach Teilabschluss des Richtplans folgt nun die Ausarbeitung des darauf abgestimmten Zonenplans und der verschiedenen daraus resultierenden Änderungen im Baureglement.

Zonenplan [8.4 MB]
Änderungsplan Zonenplan [8.1 MB]
Änderungen Baureglement [733 KB]
Planungsbericht Rahmennutzungsplanung [17.1 MB]

Zurzeit wird aus den eingereichten Anträgen aus dem Mitwirkungsverfahren ein entsprechender Bericht erstellt und allen Antragsstellenden zugesendet. Das weitere Verfahren ist, dass der Gemeinderat die Stellungnahme des Kantons und die Anträge aus der Mitwirkung in den Rahmennutzungsplan einfliessen lässt und danach die öffentliche Auflage startet. Nach Ablauf der öffentlichen Auflage und Bereinigung aller eingegangenen Einsprachen, kann eine kommunale Abstimmung über die Rahmennutzungsplanung erfolgen und der Rahmennutzungsplan in Kraft gesetzt werden. Das Ziel ist die Inkraftsetzung per 01. Januar 2025.

Schutzplan

Der Schutzplan wird differenziert zwischen den Natur- und den Kulturobjekten. Diese sind für die Behörden und auch die Grundeigentümer verbindlich. Aufgrund der derzeitigen Änderung der Richtlinien von Seiten des kantonalen Denkmalschutzes wird der Teil der Kulturobjekte nicht überarbeitet. Der Gemeinderat hat jedoch beschlossen, den Schutzplan Naturobjekte aus dem Jahr 2003 zu überarbeiten. Die Mitwirkung zum neuen Schutzplan hat vom 15. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024 stattgefunden. Das Naturinventar wird nun nachgeführt. 

Gestaltungspläne

Die Gestaltungspläne sind wie der Rahmennutzungsplan sowohl für Behörden wie auch die Grundeigentümer verbindlich. Es sind diverse Gestaltungspläne bereits in Kraft, bzw. werden zurzeit durch den Gemeinderat bearbeitet. In den Eschliker Nachrichten wird jeweils über den Stand und die Bearbeitung der geänderten und neuen Gestaltungspläne informiert.

Öffentliche Auflage/fakultatives Referendum Gestaltungsplan "Quant"

Gestützt auf § 29 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 23. Mai 2024 erfolgt folgende Auflage:

Gestaltungsplan

GestaltungsplanGestaltungsplan 'Quant'
(Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften, Planungsbericht,
Richtprojekt und Umgebungsplan)

Einbezogene Grundstücke:


Parzellen-Nrn. 66 und 1278

Auflagefrist:   

Auflageort:       

 

Rechtsmittel:      

14. Juni 2024 bis 10. Juli 2024

Gemeindeverwaltung Eschlikon, Wiesenstrasse 3, 8630 Eschlikon
(zu den ordentlichen Bürozeiten)


Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Eschlikon, Postfach, 8360 Eschlikon, schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Der Gestaltungsplan 'Quant' unterliegt während der Auflagefrist dem fakultativen Referendum gemäss
§ 24 Abs. 3 PBG i.V.m. Art. 11 der Gemeindeordnung. Er ist nach Erledigung der Einsprachen der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten, falls dies 100 Stimmberechtigte verlangen. Die nötigen Unterschriften sind innert der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Eschlikon einzureichen.

Die Unterlagen sind nachfolgende öffentlich einsehbar:

Unterlagen Aufwertung und Sanierung Ortsdurchfahrt Eschlikon

Im Nachgang an die Informationsveranstaltung vom 11. Juni 2024 stehen Ihnen nachfolgend sämtliche Unterlagen in Zusammenhang mit dem Thema zur Verfügung.

Informationsunterlagen:

Projektunterlagen: