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Abstimmungen und Wahlen

Abstimmungsorte und –zeiten

Gemeindehaus Wallenwil Samstag, 18.30 bis 19.15 Uhr
EFH Thalmann, Hurnen 80 Sonntag, 09.30 bis 10.15 Uhr
Gemeindehaus Eschlikon Sonntag, 10.30 bis 11.15 Uhr

 

Briefliche Stimmabgabe

Sofort nach Erhalt des Stimmmaterials darf brieflich abgestimmt werden. So einfach geht das:

  1. Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite des Stimmausweises. Ohne die Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Füllen Sie die Stimm- oder Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese in einem neutralen (beigelegten) Couvert.
  3. Das neutrale Couvert mit den Stimm- oder Wahlzettel, sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in den Briefumschlag, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Stimmmaterial einer Person enthalten.
  4. Den Briefumschlag können Sie in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder unfrankiert der Post übergeben. Er muss spätestens am Samstag vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.

 

Vorzeitige Stimmabgabe

Eine vorzeitige Stimmabgabe kann während der Büroöffnungszeiten vom Mittwoch bis am Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei den Einwohnerdiensten im Gemeindehaus Eschlikon gemacht werden. Geben sie die Stimm- und Wahlzettel in einem verschlossenen, neutralen Couvert gemeinsam mit dem Stimmausweis persönlich ab.

Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft können sich an der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe gegenseitig vertreten, sofern sie im gleichen Haushalt leben.

 

Wahl- und Abstimmungsplakate - Merkblatt für Reklamen bei Wahlen und Abstimmungen

Bei den Bestimmungen für Wahl- und Abstimmungsreklamen hält die Politische Gemeinde Eschlikon am kantonalen Merkblatt «Vereinbarung über das Anbringen von Plakaten entlang von Kantonsstrassen und der Nationalstrasse N23» fest.

Um die Meinungsbildung zu fördern, braucht es für kantonale und eidgenössische Wahlen und Abstimmungen keine Bewilligung für die Plakatierung entlang von Kantonsstrassen, sofern bestimmte Regeln eingehalten werden. Die vereinbarten Regeln gelten für alle Parteien und Organisationen.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

Vereinbarung über das Anbringen von Plakaten entlang von Kantonsstrassen und der Nationalstrassen N23

Nächste Abstimmungstermine 

Die nächsten Abstimmungstermine finden Sie unter folgendem Link: Blanko-Abstimmungstermine (admin.ch)

Abstimmungsergebnisse

Gemeinde Eschlikon
Kanton Thurgau
Bund